Winzer werden in Pfäffikon

Mit unseren Rebberg wollen wir einen Verein gründen der folgenden Zweck verfolgt: Der Verein bezweckt als Freizeitbeschäftigung seiner Mitglieder und zur Bereicherung des Ortsbildes von Pfäffikon SZ, die Bewirtschaftung eines Rebbergs zur Gewinnung von Wein, Traubensaft oder Traubenschnaps, sowie die Förderung der Weinkunde, Förderung der Biodiversität und die Pflege der Geselligkeit unter den Vereinsmitgliedern. Haben wir Ihr Interesse geweckt? – Dann sehen Sie unser Provisorisches Betriebsreglement

Zweck

Mit dem Betriebsreglement wollen wir das gemeinsame Bearbeiten und Nutzen unseres Rebberges am Buechberg, Pfäffikon SZ organisieren und soweit notwendig, Grundsätze für eine einheitliche Vorgehensweise definieren.

Zuteilung der Parzellen

Die im Jahr 2008 und 2009 gepflanzten Reben (Cabernet Soyhières) sind auf die einzelnen Mitglieder zur Bewirtschaftung aufgeteilt. Der als Basis dienende Plan vom XXX stellt eine einigermassen ausgeglichene Arbeitsverteilung sicher. Für die Verteilung des erwirtschafteten Weinertrages gelten die Kriterien gemäss Punkt XXX.

Aufgabenverteilung

Nebst den statutarisch festgelegten Chargen sind alle Mitglieder gehalten, sich gleichmässig an den verschiedenen Aufgaben unserer Winzergemeinschaft zu beteiligen. In Ausnahmefällen können ausserordentliche Aufwendungen eines Mitgliedes auf Beschluss des Vorstandes zu Lasten der Kasse abgegolten werden.

Bewirtschaftung / Verpflichtung

Die Mitglieder bekennen sich dazu, die ihnen zugeteilten Rebenflächen nach den Grundsätzen der allgemeinen Rebkunst zu pflegen und zu bewirtschaften und sich an die abgesprochenen Vorgehensweisen zu halten. Kann ein Mitglied vorübergehend seinen Verpflichtungen in der Bewirtschaftung nicht nachkommen, stellt es zur Überbrückung der Arbeitsleistungen nach entsprechender Information des Vorstandes einen geeigneten Ersatz.

Maschinen / Material

Die für die Pflege notwendigen Werkzeuge und das Kleinmaterial wie Binder usw. werden durch die einzelnen Mitglieder auf ihre Kosten bereitgestellt. Material oder Pflanzenschutzmittel zu Gunsten aller wird über die Kasse beschafft. Vorhandene Gerätschaften wie Mulchgerät, Raupentransporter, Spritze, Drahtzugeinrichtung usw. sind fachgerecht zu bedienen und nach erfolgtem Gebrauch in gereinigtem Zustand zu deponieren. Speziell zu beachten ist die Unfallgefährdung durch das Mulchgerät in den steilen Kurven. Reparaturen und Revisionen von Gerätschaften werden durch den bezeichneten Verantwortlichen vorgenommen bzw. veranlasst. Für das Einstellen des Mähers und der Gerätschaften stellt der Züger-Hof gemäss spezieller Vereinbarung einen Raum zur Verfügung.

Rebbauliche Arbeiten / Termine

Die Reb baulichen Arbeiten richten sich einerseits nach der allgemeinen Vegetationsphase, andererseits sind die anlässlich der monatlichen gemeinsamen Winzerstamms definierten spezifischen Arbeiten durchzuführen. Insbesondere der zeitlich präzisen Arbeiten wie Erlesen, Ausbrechen, Anbinden, Einschlaufen, Fixieren und Auslauben ist die notwendige Beachtung zu schenken. Überhängende Gipfeltriebe sind zu kappen. Geiztriebe sind nur bis zur Höhe des ersten Schlaufdrahtes laufend zu entfernen, darüber trägt das Laub Gut zur guten Assimilation bei. Um das Abtrocknen der Trauben zu begünstigen, sind die Blätter, begrenzt auf die enge Traubenzone, zu entfernen. Durch die Verbesserung der Luft- und Lichtverhältnisse im Innern des Rebstockes wird nicht nur der Traubenfäule (Botritis) entgegengewirkt, sondern bei den Rotweinen auch die Farbstoffbildung in den Beeren verbessert.

Schnitt der Reben

Beim Schnitt der Reben einigen wir uns pro Jahr und Sorte auf eine einheitliche Vorgehensweise. Die gewählte Erziehungsmethode mit dem einseitigen Strecker halten wir vorerst bei. Nach der bekannten Faustregel von 4 – 8 Augen pro m2 Rebenstandraum dürften max. 6-8 Schosse pro Rebe richtig sein. Bei der Auswahl der Triebe ist speziell auch auf die günstige Stellung zu achten, es entscheidet nicht allein die Länge oder Stärke der Triebe. Das Schnittholz ist entweder zu entfernen oder vor Ort, d.h. in den Terrassen verrottungsgerecht (max. 10 cm) zu zerkleinern. Es werden keine Komposthaufen angelegt.

Einsatz Düngemittel

Wir richten uns nach den ökologischen Grundsätzen und setzen Düngemittel in Abstimmung der gegebenen Verhältnisse (Nährstoffbilanz) nur in gemeinsamer Absprache ein. – Bio Mittel bevorzugt

Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung

Pflanzenschutzmittel lassen sich nicht vermeiden. Der Einsatz erfolgt gezielt nach den Bedürfnissen durch ein spezielles Team von 3-4 Personen. – Bio Mittel bevorzugt

Grasschnitt

Die gesamte Flache werden mit dem speziellen Wiesenmäher abwechselnd von den Mitgliedern gemäht. Die Periodizität richtet sich nach der Vegetation, in der Regel alle 4-5 Wochen und nur jede zweite Reihe abwechselnd. Mit dem eingesetzten Mulchmesser wird das Gras ideal zerkleinert. Die Borte werden individuell durch die Mitglieder selbst geschnitten. Es ist darauf zu achten, dass der erste Schnitt erst nach dem Verblühen der Blumen im ca. Juni erfolgt. Bezüglich der Bodenpflege rund um den Rebstock erproben die Mitglieder momentan ihre eigenen Methoden. Um ein Abschwemmen der Erde zu verhindern ist zu beachten, dass der Boden nicht bis an die Vorderkante der Böschung aufgebrochen wird. Auf den Einsatz von Herbizid zum Freihalten unerwünschten Bewuchses verzichten wir.

Hecken / Nebenflächen

Soweit möglich, werden die Nebenflächen durch einen Anlieger unentgeltlich genutzt. Dies-bezügliche Absprachen erfolgen durch den Vorstand.

Ertragsregulierung

Beim Rebschnitt wird mit der Zahl der Augen pro Strecker ein bestimmter Ertrag vorgegeben. Zusätzlich erfolgt zwingend das laufende Ausbrechen überschüssiger Triebe. Die wichtigste Ertragsregulierung erfolgt durch das Ausdünnen der Anzahl der Trauben. Der günstigste Zeitpunkt dafür ist das Stadium „Beginn der Beerenreife“. Ein zu frühes Ausdünnen ergibt einen Ertragsausgleich durch die Ausbildung grösserer Beeren. Bei zu später Ausdünnung verteilt sich die produzierte Zuckermenge auf alle Beeren. Die gemeinsam diskutierte und vom Vorstand festgelegte Menge pro Rebe ist zwingend ein-zuhalten. Die Qualität des Traubengutes steht wesentlich vor der Quantität.

Kelterung / Weinaufbereitung

Die Kelterung unserer Trauben ist zu definieren. Weinsorten, Verfahren, Geschmacksrichtungen, Ausbau, Lagerung und Flaschenabfüllung erfolgen in gegenseitiger Absprache mit unserer Winzergemeinschaft.

Weinspezifizierung / Etiketten

Die Bereitstellung der Etiketten und die jährliche Anpassung der Spezifikations-Etikette erfolgt für alle einheitlich. Diese werden den Winzern zur Etikettierung bei der Weinauslieferung abgegeben. Die Verantwortung dafür liegt momentan beim Kassier.

Weinlagerung

Die Lagerung des Weines ist zu definieren. Die Verwaltung dieses Bestandes erfolgt durch XXX.

Weinverteilung und Weinverwertung

Grundsätzlich steht der erwirtschaftete Weinertrag gleichmässig allen Mitgliedern zum Selbstkostenpreis zur Verfügung. Die Mitglieder können aber auch nur eine Teilmenge davon beziehen. Die Verwertung, bzw. der Verkauf des überschüssigen Weines darf nicht durch die einzelnen Winzer erfolgen. Der offizielle Verkauf an private Abnehmer wie auch Firmen und Institutionen erfolgt grundsätzlich nur über den Vorstand, momentan durch den Kassier. Der Preis richtet sich nach Marktspezifischen Grundsätzen.

Versicherungen

Gemäss Statuten haften die einzelnen Mitglieder im Verhältnis solidarisch ihrer bewirtschafteten Fläche. Für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten besteht eine allgemeine Haftpflichtversicherung beim Grundstückeigentümer. Die Unfall- und Krankheitsversicherung ist Sache der Mitglieder. Für den Ertragsausfall und die Schäden am Rebholz durch Hagel kann bei der „Schweizer Hagel“ eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden.

Zeitlicher Aufwand

Der Aufwand pro Vereinsmitglied variiert je nach Jahr, Vegetationsperiode und Zusatzaufgaben. Sie sollten aber zwischen 18 und 35 Stunden Jährlich aufwenden können.

Sollten Sie Interesse haben, oder für weitere Informationen: info@zueger-hof.ch